Das Bundesumweltministerium hat am 07.07.2020 die Entwürfe zweier in Fachkreisen lange erwarteten Rechtsverordnungen zum BEHG vorgelegt.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem zum 01.01.2021 ein deutschlandweites Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen eingeführt wird, sieht den Erlass einer Reihe von Rechtsverordnungen vor, mit denen die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert und operabel gemacht werden sollen. Das Bundesumweltministerium hat nunmehr die Referentenentwürfe der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) sowie der Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) vorgelegt und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen sind bis zum 11.08.2020 möglich.
Die BEHV ist dabei die zentrale Verordnung zur Umsetzung des BEHG. Der Verordnungsentwurf zur BEHV enthält insgesamt 34 Paragraphen, mit denen die Detailregelungen zur Veräußerung von Emissionszertifikaten (§ 10 BEHG) und zum Nationalen Emissionshandelsregister (§ 12 BEHG) erlassen werden. Damit werden zwar erst 2 der insgesamt 13 Verordnungsermächtigungen des Gesetzes ausgefüllt. Das Ministerium hat allerdings angekündigt, auch die Detailregelungen zu anderen Gesetzesvorschriften in der BEHV regeln zu wollen. Die BEHV wird also voraussichtlich schon bald durch weitere Vorschriften ergänzt.
In der BeV 2022 werden Details zur Emissionsberichterstattung, vor allem zum Überwachungsplan (§ 6 BEHG) und zum Emissionsbericht (§ 7 BEHG), geregelt. Dass der Verordnungsgeber diese Regelungen nicht in die BEHV integriert, hängt primär damit zusammen, dass die Regelungen der BeV 2022 lediglich vorläufigen Charakter haben. Sie sind speziell auf den Emissionshandel in den Jahren 2021 und 2022 zugeschnitten, in denen lediglich die in Anlage 2 zum BEHG aufgeführten Hauptbrennstoffe dem Emissionshandel unterliegen. Wenn das BEHG ab dem Jahr 2023 für alle in Anlage 1 des Gesetzes genannten Brennstoffe zur Anwendung gelangt, wird eine Neufassung der Regelungen der BeV 2022 erforderlich. Sie sollen dann in die BEHV integriert werden.
Die Verordnungsentwürfe können Sie auf den Webseiten des Bundesumweltministeriums abrufen.