Verkündung der Carbon-Leakage-Verordnung im Bundesgesetzblatt
Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (kurz: BECV) ist am 28.07.2021, einen Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.
Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (kurz: BECV) ist am 28.07.2021, einen Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.
Zwei zentrale Verordnungen zur Umsetzung des BEHG sind am 24.12.2020 in Kraft getreten, nachdem sie am Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden waren.
Nun ist es amtlich: Das Erste Gesetz zur Änderung des BEHG wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steigen die Preise für Emissionszertifikate ab 2021 drastisch.
Die Bundesregierung will die EEG-Umlage mit den Einnahmen aus dem BEHG senken. Dafür hat sie nunmehr eine wichtige Weichenstellung vollzogen.
Das Bundesumweltministerium hat am 07.07.2020 die Entwürfe zweier in Fachkreisen lange erwarteten Rechtsverordnungen zum BEHG vorgelegt.
Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates hat sich dafür ausgesprochen, den Start des nationalen Emissionshandels um ein Jahr (auf den 01.01.2022) zu verschieben.
Der Bundestag hat sich auf seiner 166. Sitzung am 18.06.2020 mit dem BEHG-Änderungsgesetz befasst und den Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen.
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung vom 03.06.2020 sieht vor, die EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh im Jahr 2021 und 6,0 Cent/kWh im Jahr 2022 zu begrenzen.
Die EEG-Umlage wird im Jahr 2021 voraussichtlich auf ein Rekordhoch steigen. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel können den Anstieg lediglich dämpfen.
Das Bundeskabinett hat am 20.05.2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das BEHG geändert und die Preise für Emissionszertifikate deutlich erhöht werden sollen.