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Erstes Änderungsgesetz zum BEHG tritt am 10.11.2020 in Kraft

Nun ist es amtlich: Das Erste Gesetz zur Änderung des BEHG wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steigen die Preise für Emissionszertifikate ab 2021 drastisch.

Kernstück des Änderungsgesetzes ist die Anhebung der Festpreise, zu denen Emissionszertifikate in der Einführungsphase (2021 bis 2025) verkauft werden. Der Preis im Jahr 2021 beläuft sich nunmehr auf 25,- € (anstelle von bislang 10,- €) und steigt bis zum Jahr 2025 sukzessive auf 55,- € (anstelle von bislang 35,- €) an.

Auf die neuen Zertifikatspreise hatte sich der Vermittlungsausschuss bereits im Dezember 2019 verständigt. Allerdings ist die Erhöhung erst durch die heutige Verkündung im Bundesgesetzblatt formell besiegelt worden. Das Änderungsgesetz tritt gemäß seinem Artikel 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Das ist am 10.11.2020.

In unser Dokumentencenter haben wir sowohl das Änderungsgesetz als auch eine Lesefassung des geänderten BEHG eingestellt.