Das Bundeskabinett hat am 20.05.2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das BEHG geändert und die Preise für Emissionszertifikate deutlich erhöht werden sollen.
Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von BMWi und BMU hervor.Die Erhöhung der Zertifikatspreise war bereits am 18.12.2019 im Vermittlungsausschuss beschlossen worden. Allerdings hatte der Vermittlungsausschuss seinerzeit nicht über das BEHG beraten (das bereits am Folgetag im Bundesgesetzblatt verkündet wurde), sondern über das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ und damit – salopp gesprochen – über das „falsche Gesetz“. Die Erhöhung der Zertifikatspreise war in rechtstechnischer Hinsicht in einem Änderungsgesetz zum BEHG umzusetzen.
Das BMU hatte den Referentenentwurf eines solchen Änderungsgesetzes bereits am 03.03.2020 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde nun durch das Bundeskabinett beschlossen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es handelt sich immer noch um einen Entwurf und nicht um geltendes Recht. Der Entwurf muss das parlamentarische Verfahren erst noch durchlaufen. Änderungen aufgrund der Coronakrise sind nicht ausgeschlossen.
Erhöhung der Zertifikatspreise
Nach dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der Emissionshandel im Jahr 2021 mit einem fixen Zertifikatspreis von 25,- Euro pro Tonne startet. Die aktuelle Gesetzesfassung sieht noch 10,- Euro pro Tonne vor. Der neue Preis von 25,- Euro entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Bis zum Jahr 2025 steigt der Preis sukzessive auf 55,- Euro pro Tonne. Ab 2026 wird der Zertifikatspreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55,- Euro bis 65,- Euro pro Tonne vorgegeben ist.
Senkung der EEG-Umlage
Die Bundesregierung will die zusätzlichen Einnahmen aus dem Verkauf der Zertifikate primär dazu nutzen, die EEG-Umlage auf den Strompreis (von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde) zu senken und damit Wirtschaft und Bürger zu entlasten. Auch das war im Vermittlungsausschusses im Dezember 2019 beschlossen worden. Dementsprechend hat die Bundesregierung am 20.05.2020 neben dem BEHG-Änderungsgesetz auch eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) beschlossen, mit der die Senkung der EEG-Umlage rechtstechnisch umgesetzt werden soll.
Danach haben die Übertragungsnetzbetreiber bei der Ermittlung der EEG-Umlage gemäß § 3 EEV künftig die Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland zur Absenkung der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die genaue Höhe dieser Zahlungen werden im Bundeshaushalt näher spezifiziert. Im Ergebnis entscheidet daher der Haushaltsgesetzgeber über die Frage, ob und in welcher Höhe die Entlastungen bei den Stromkunden ankommen.
Der Entwurf des BEHG-Änderungsgesetzes und der Entwurf der EEV-Änderungsverordnung finden sich im Dokumentencenter.