EEG-Experte Dr. Lovens-Cronemeyer kritisiert in einem Interview mit dem BEHG-Blog die Absicht der Bundesregierung, die EEG-Umlage aus den BEHG-Einnahmen zu senken.
Die Bundesregierung hat in ihrem Corona-Konjunkturprogramm vom 03.06.2020 angekündigt, die EEG-Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 Cent pro kWh im Jahr 2021 und auf 6,0 Cent pro kWh im Jahr 2022 zu senken. Hierzu sollen zum einen die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel und zum anderen allgemeine Steuergelder verwendet werden.
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer, einer der führenden EEG-Experten und bis 2019 Leiter und Vorsitzender der Clearingstelle EEG|KWKG, hat sich in einem Interview mit dem BEHG-Blog kritisch zu diesen Plänen geäußert. Er nennt die Pläne der Bundesregierung, die Einnahmen aus dem BEHG auf das EEG-Konto einzuzahlen, einen „eklatanten Fehler“. Nach seiner Auffassung bestehen gegen diese Pläne sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Zur Senkung des Strompreises schlägt er vor, die Stromsteuer dauerhaft zu senken oder gar ganz abzuschaffen. Das würde zu einer Reduzierung des Strompreises von rund 2 Cent pro kWh führen und gegenüber den Senkungsvorschlägen zur EEG-Umlage letztlich denselben wirtschaftlichen Effekt haben.