Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung vom 03.06.2020 sieht vor, die EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh im Jahr 2021 und 6,0 Cent/kWh im Jahr 2022 zu begrenzen.
In dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 werden die Kosten hierfür auf 11 Milliarden Euro veranschlagt. Die EEG-Umlage ist ein zentraler Strompreisbestandteil und beträgt derzeit 6,756 Cent/kWh. Über die EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert. Die Höhe der EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) bis zum 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr in einem komplexen Verfahren ermittelt und veröffentlicht.
Verdreifachung der EEG-Umlage
In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Belastung der Stromverbraucher mit der EEG-Umlage mehr als verdreifacht (von 2,047 Cent/kWh im Jahr 2010 auf 6,756 Cent/kWh im Jahr 2020). Im Zusammenhang mit der angekündigten Erhöhung der Brennstoffpreise (Benzin, Heizöl sowie Erdgas) zum 01.01.2021 durch das erste Änderungsgesetz zum BEHG hatte die Bundesregierung versprochen, die EEG-Umlage zu senken. Die Einnahmen aus der Erhöhung der Brennstoffpreise sollen zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Zur rechtstechnischen Umsetzung dieses Vorhabens hat die Bundesregierung am 20.05.2020 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) geändert werden soll. Die Vorschrift des § 3 EEV soll dahingehend geändert werden, dass bei der jährlichen Ermittlung der EEG-Umlage zukünftig auch Zahlungen aus dem Bundeshaushalt berücksichtigt werden können.
Weiterer Anstieg der EEG-Umlage erwartet
Zuletzt zeichnete sich ab, dass die EEG-Umlage im Jahr 2021 – trotz der Quersubventionierung aus dem BEHG – weiter ansteigen wird. Hierauf hatte insbesondere die Kurzstudie von Agora Energiewende hingewiesen. Grund für den Anstieg sind zum einen der Verfall der Strompreise an der Leipziger Energiebörse und zum anderen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Um ihr Versprechen, die EEG-Umlage zu senken, doch noch einzuhalten, hat die Bundesregierung nunmehr beschlossen, zusätzlich zu den Mitteln aus dem BEHG noch allgemeine Steuermittel in Höhe von 11 Milliarden Euro (für die Jahre 2021 und 2022) einzusetzen.
Grünes Licht aus Brüssel?
Die Senkung der EEG-Umlage mit Haushaltsmitteln ist beihilferechtlich äußerst problematisch. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlungen zumindest der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission bedürfen. Das dürfte der Politik bewusst sein, zumal über die Frage, ob die EEG-Umlage (in ihrer bisherigen Ausgestaltung) eine Beihilfe darstellt, auch schon der Europäische Gerichtshof geurteilt und die Grenzlinien aufgezeigt hat. Ob die EU-Kommission grünes Licht gibt, ist ungewiss.