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Rechtsgutachten: CO2-Bepreisung durch das BEHG soll verfassungswidrig sein

In einem Rechtsgutachten für die FDP-Bundestagsfraktion stuft der Passauer Staatsrechtler Prof. Dr. Rainer Wernsmann die CO2-Bepreisung durch das BEHG als verfassungswidrig ein.

Prof. Dr. Wernsmann, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Passau, geht in seinem am 09.06.2020 vor der Bundespressekonferenz vorgestellten Gutachten davon aus, dass die ab 2021 geltende CO2-Bepreisung mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sei.

Wörtlich heißt es in der Zusammenfassung der Ergebnisse: „Bei der CO2-Bepreisung nach dem BEHG handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine gegenleistungsabhängige Abgabe. Wäre die CO2-Bepreisung als Steuer einzuordnen, wäre sie ebenfalls verfassungswidrig, da es nach der Rechtsprechung des BVerfG kein Steuerfindungsrecht des Gesetzgebers gibt, jede Steuer vielmehr unter eine der in Art. 106 GG abschließend aufgeführten Steuern oder Steuerarten fallen muss (…).“

Der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler forderte die Bundesregierung auf, das BEHG zu stoppen und stattdessen auf eine Ausweitung des EU-Emissionshandels zu setzen.

Das 46-seitige Gutachten und die Zusammenfassung der Ergebnisse sind auf der Webseite der FDP-Bundestagsfraktion abrufbar.