Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates hat sich dafür ausgesprochen, den Start des nationalen Emissionshandels um ein Jahr (auf den 01.01.2022) zu verschieben.
Der Bundesrat wird sich auf seiner Sitzung am 03.07.2020 mit dem Ersten Änderungsgesetz zum BEHG befassen und die Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG beschließen. Im Vorfeld dieser Sitzung haben der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss ihre Empfehlungen zum BEHG-Änderungsgesetz abgegeben, die in der BR-Drucksache 266/1/20 niedergelegt sind.
Während der Umweltausschuss das Gesetz begrüßt, spricht sich der Wirtschaftsausschuss für ein einjähriges Moratorium aus: Der nationale Emissionshandel soll nicht – wie vorgesehen – zum 01.01.2021, sondern erst ein Jahr später zum 01.01.2022 starten. Der Wirtschaftsausschuss begründet seine Empfehlung mit den gravierenden Folgen der Corona-Pandemie für die deutsche Wirtschaft.
In der Empfehlung (BR-Drucksache 266/1/20) heißt es: „Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die deutsche Wirtschaft durch die Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen steht. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einer starken Rezession für das Jahr 2020. Viele Unternehmen sehen sich in Ihrer Existenz bedroht; (…) Der Bundesrat hält es im Hinblick darauf für wichtig, dass in schwierigen Zeiten keine zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft entstehen.“
Und weiter heißt es: „Aus diesem Grund sieht der Bundesrat die Verschiebung der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandelssystems um ein Jahr vom 01.01.2021 auf den 01.01.2022 als erforderlich an.“
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es handelt sich lediglich um die Beschlussempfehlung eines Ausschusses. Ob der Bundesrat dieser Empfehlung folgt, entscheidet sich auf der Sitzung am 03.07.2020. Die Stellungnahme des Bundesrates bindet den Bundestag nicht. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig.